Altautoverordnung
In den letzten
Jahren sind ca. 2,3 Millionen Schrottfahrzeuge pro Jahr angefallen.
Sie sollen nun einem umweltgerechten Rückgewinnungsprozeß
zugeführt werden. Der Gesetzgeber hat mit der Altautoverordnung
die Rahmenbedingungen für die Entsorgung von Autos in Deutschland
geschaffen. Auf freiwilliger Basis war dies nicht möglich gewesen.
Verwertungsnachweis ist Pflicht
Wer seit dem 1. April 1998 sein altes Fahrzeug endgültig stillegen
möchte, muß bei seiner Zulassungsstelle einen Verwertungsnachweis
vorlegen. Dieser Verwertungsnachweis sagt aus, daß das Altauto
nach dem Stand der Technik recycelt und ordnungsgemäß
verwertet wird. Soll das Fahrzeug zwar stillgelegt, aber nicht verwertet
werden, so hat der Fahrzeughalter eine entsprechende Erklärung
über den Verbleib des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle abzugeben.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Wagen im Besitz des Halters
bleibt - vielleicht als Sammlerstück oder für eine längerfristige
Reparatur. Die neue Verordnung bringt eine Erhöhung der Verwaltungsgebühren
mit sich. Die Gebühr bei der Stillegung erhöht sich um
5 € (vormals 10 DM) - sofern der Verwertungsnachweis gleich
mitgeliefert wird. Fehlt der Verwertungsnachweis, werden 10 €
(20 DM) fällig. Begründung ist der höhere Verwaltungsaufwand.
Die Verwertungsnachweise werden von Kraftfahrzeugwerkstätten
oder Verwertungsbetrieben ausgestellt. Voraussetzung hierfür
ist, daß diese nach der Altautoverordnung anerkannt sind.
Dabei kann der Fahrzeughalter frei wählen, ob er sein altes
Auto bei einem Kfz-Betrieb oder direkt bei einem Verwerterbetrieb
abgibt. Experten schätzen die Kosten für die umweltgerechte
Demontage und Entsorgung derzeit auf ca 250 -350 €. Einen Teil
dieser Kosten werden die Betriebe sicherlich auf den letzten Besitzer
umlegen. Beim Fahrzeugwechsel entstehen somit zusätzliche Kosten.
Angebot für Neukäufer
Für den Käufer eines Neuwagens gibt es eine Ausnahme.
Autos, die nach dem 01.04.98 erstmals zugelassen werden, nehmen
die Hersteller und Importeure von Kraftfahrzeugen zukünftig
kostenlos zurück - sofern sie bei der Entsorgung nicht älter
als 12 Jahre alt sind. Dazu haben sie sich in einer gemeinsamen
Erklärung verpflichtet. Gleichzeitig hat sich die Autobranche
freiwillig verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren eine flächendeckende
Infrastruktur für die Rücknahme der anfallenden Altautos
aufzubauen. Die Annahmestellen sollen in "zumutbarer Entfernung"
für den Autobesitzer liegen. Welche Anforderungen werden an
die Betriebe gestellt.
Annahmestelle
Annahmestellen sind in der Regel Kfz-Werkstätten oder die Verwerterbetriebe
selbst. Die Kfz-Werkstatt bzw. das Autohaus wird bei Inzahlungnahme
eines Altfahrzeuges den Verwertungsnachweis ausstellen. Hierfür
muß der Betrieb von der zuständigen Innung als Annahmestelle
anerkannt sein. Das Altfahrzeug kann dann endgültig stillgelegt
werden. Es ist anzunehmen, daß kundenfreundliche Kfz-Betriebe
die Abmeldeprozedur für ihre Kunden übernehmen. Kfz-Betriebe,
die Annahmestelle sind, dürfen das Altfahrzeug nur annehmen
und auf einer genehmigten Fläche zwischenlagern. Sie müssen
das Fahrzeug dann an einen zertifizierten Verwerterbetrieb weitergeben.
Verwerterbetriebe
Moderne Autoverwerterbetriebe sind regelrechte Produktionsstraßen
- nur in umgekehrter Reihenfolge. Die Fahrzeuge werden am Band demontiert,
die Betriebsstoffe wie Kraftstoff, Öle, Kühlwasser und
Scheibenwaschwasser werden getrennt abgelassen und in Behältern
gesammelt. Diese Demontage und Trockenlegung erfolgt in Handarbeit.
Einerseits werden hier neue Arbeitsplätze geschaffen, andererseits
sind diese Verfahren sehr kostenintensiv. Die demontierten Teile
werden zur Weiterverarbeitung in Containern für Kunststoffe,
Glas, Metall, Reifen etc. gesammelt.
Intakte Teile der Karosserie, Gläser, Scheinwerfer sowie komplette
Motoren und Getriebe können die Betriebe als Gebrauchtteile
verkaufen. Die großen Verwertungszentren halten entsprechende
Lagerkapazitäten für diese Teile vor. Mercedes Benz hat
in Stuttgart-Untertürkheim ein eigenes Altteilezentrum eingerichtet
- natürlich nur für Mercedes-Altfahrzeuge. Über Internet
können Interessierte Mercedes-Teile unter der Adresse <www.mbatc.de>
online bestellen. Ausgedient hat der Schrottplatz für Autos
im herkömmlichen Sinne. Neue und moderne Verwerterbetriebe
erfüllen die hohen Anforderungen bei den Umweltauflagen, so
daß einer Zertifizierung nichts im Wege steht. Herkömmliche
Schrottplätze müssen kräftig investieren, um die
Umweltauflagen einzuhalten - oder schließen. Die Erst-Zertifizierung
erfolgt durch Sachverständige nach § 5 Altautoverordnung.
Die Zertifizierung muß danach im jährlichen Rhythmus
erneut durchgeführt werden. Dadurch soll sichergestellt werden,
daß der Betrieb die Umweltauflagen einhält.
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